Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vermietung, Dienstleitung, Verkauf
Stand 01/21
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages mit der Christian Breitling & Markus Schröder GbR – TeC TeaM - Veranstaltungstechnik. Im Folgenenden wird TeC TeaM - Veranstaltungstechnik als Vermieter und der Vertragspartner als Mieter bezeichnet.
Abweichende Vereinbarungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form und der Bestätigung des Vermieters. Derzeitige Gültigkeit der AGBs mit Stand 10/16.
Durch Überlassung der Mietgegenstände durch den Vermieter und oder der Beginn von Dienstleistungen kommt ein Vertrag zustande.
Mietgegenstände
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Geräte durch funktionsgleiche, gleichartige andere Geräte zu ersetzen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Stand 01/21
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrages mit der Christian Breitling & Markus Schröder GbR – TeC TeaM - Veranstaltungstechnik. Im Folgenenden wird TeC TeaM - Veranstaltungstechnik als Vermieter und der Vertragspartner als Mieter bezeichnet.
Abweichende Vereinbarungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form und der Bestätigung des Vermieters. Derzeitige Gültigkeit der AGBs mit Stand 10/16.
Durch Überlassung der Mietgegenstände durch den Vermieter und oder der Beginn von Dienstleistungen kommt ein Vertrag zustande.
Mietgegenstände
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Geräte durch funktionsgleiche, gleichartige andere Geräte zu ersetzen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Mietzeit und Gebühr
Mietzeit und Gebühren werden wenn nicht andres vereinbart nach Tagen berechnet. Beginnend mit dem Tag der Bereitstellung und endend zur vereinbarten Rücklieferung. Mietgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Eine vorzeitige Geräterückgabe hat keine Mietgebühr-Vergünstigung zur Folge.
Lieferung/Transport und Gefahrenübergang
Sofern der Transport nicht vom Vermieter durchgeführt wird, erfolgt der Transport der Geräte auf Kosten des Mieters.
Der Gefahrenübergang und das Risiko treten jedoch ab Lager des Vermieters ein, auch bei durchgeführtem Transport durch den Vermieter.
Mit der Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit.
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Mieter dem Vermieter dies unmittelbar anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei. In diesem Fall ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Ist eine Lieferung durch unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Unfallschaden oder Betriebsstörungen nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen durch den Mieter, vom Mietvertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben.
Umgang und Verwendung
Der Mieter ist zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache verpflichtet und bestätigt, dass er mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut ist. Der Mieter verpflichtet sich alle gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten wie die Unfallverhütungsvorschriften und berufgenossenschaftliche Verordnungen einzuhalten.
Alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen sind fachgerecht und auf Kosten des Mieters vorzunehmen.
Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -störungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung. Alle durch den Mieter geliehenen Geräte sind und bleiben das Eigentum des Vermieters und sind durch den Mieter gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
Der Weiterverkauf ist untersagt. Eine Weitervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Es ist untersagt an den Mietgeräten Veränderungen vorzunehmen.
Der Mieter ist zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache verpflichtet und bestätigt, dass er mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut ist. Der Mieter verpflichtet sich alle gesetzlichen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten wie die Unfallverhütungsvorschriften und berufgenossenschaftliche Verordnungen einzuhalten.
Alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen sind fachgerecht und auf Kosten des Mieters vorzunehmen.
Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -störungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung. Alle durch den Mieter geliehenen Geräte sind und bleiben das Eigentum des Vermieters und sind durch den Mieter gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
Der Weiterverkauf ist untersagt. Eine Weitervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Es ist untersagt an den Mietgeräten Veränderungen vorzunehmen.
Haftung
Für alle Schäden, wie zum Beispiel Diebstahl, Defekte, Verbinden/Betreiben mit Fremdgeräten, Transportschäden, Personenschäden, Umwelt-/Wettereinflüsse (höhere Gewalt) oder fehlerhafte Stromversorgung, die während der Mietdauer an den Mietgeräten entstehen - auch ohne eigenes Verschulden, haftet der Mieter. Bei Totalschaden oder Verlust hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. der Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.
Eine Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sowie Folgeschäden auch gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters.
Ebenso ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter und Kosten für dessen Abwehr freizustellen, die im Zusammenhang mit der Mietsache gegen den Vermieter erhoben werden. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter wird auf die Höhe des Mietpreises beschränkt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters werden ausgeschlossen.
Dienstleistungen
Folgende Vereinbarungen gelten für Dienstleistungen wie z.B. Rigging, Aufbau, Technikbetreuung, Abbau:
Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die zugewiesenen Befestigungspunkte zu beauftragten hängenden Konstruktionen, auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für alle Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Mieter.
Rücktritt / Stornierung
Der Mieter hat das Recht, einen Mietvertrag schriftlich zu stornieren. Im Falle der Stornierung einen Tag vor Mietbeginn ist 50% des Mietpreises zu vergüten. Als Zeitpunkt zählt der Zugang des Stornoschreibens beim Vermieter.
Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Ordnungemäße Rückgabe
Mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist die vollzählige Mietsache auf Kosten und Gefahr durch den Mieter an den Vermieter zurückzugeben. Wird die Mietsache ohne Vereinbarung verspätet zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, pro angefangenem Tag den Tagesmietsatz in Rechnung zu stellen. Bei Übergabe der Mietgegenstände in nicht ordnungsgemäßem oder nicht mehr funktionstüchtigem Zustand, wird der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen.
Dem Vermieter wird diesbezügliche eine Mängelüberprüfung innerhalb von 7 Tagen eingeräumt.
Zahlungsbedingungen
Mietgebühren oder Kaufpreise sind, falls nicht anders vereinbart, in voller Höhe als Vorkasse bei Herausgabe der Gegenstände oder bei erhalt der Rechnung zu entrichten. Bei Eintritt von Zahlungsverzug darf der Vermieter die weitere Benutzung der Mietsache untersagen und deren sofortige Rückgabe verlangen.
Kaufvertrag
Folgende Vereinbarungen gelten bei einem Kaufvertrag mit der Christian Breitling & Markus Schröder GbR – TeC TeaM - Veranstaltungstechnik. Im Folgenenden wird TeC TeaM - Veranstaltungstechnik als Verkäufer und der Vertragspartner als Käufer bezeichnet.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Erst nach vollständigem Zahlungseingang aller Forderungen von dem Verkäufer an den Käufer, geht das Eigentum der Ware an den Käufer über.
Gewährleistung
Es gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Lieferdatum beginnt. Auf als gebraucht verkaufte Geräte oder Gegenstände wird keine Gewährleistung gewährt.
Mängel müssen sofort nach Lieferung dem Verkäufer, spätestens nach 2 Tagen, schriftlich angezeigt werden. Für Transportschäden haftet der Transportdienstleister und nicht der Verkäufer. Bei vereinbarter Rücknahme im Gewährleistungszeitraum ist der Verkäufer berechtigt, bei sichtlichen Gebrauchsspuren Abzüge bei der Rückerstattung des Kaufpreises vorzunehmen. Im Falle der Rücknahme hat der Käufer die schadhafte Ware dem Verkäufer zu überbringen. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Betrieb
Der Verkäufer/Vermieter weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften hin. Betriebsanleitungen und Bedienungsanweisungen sind zu befolgen. Die Ware darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Hinweis
Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Vertrag im Übrigen bleibt nach § 306 Abs. 1 BGB wirksam.